MELDEPORTAL NACH HINWEISGEBER-SCHUTZ-GESETZ

BESCHWERDE- UND MELDEVERFAHREN NACH HinSchG

SPEAK-UP

Rechtmäßige und ethische Geschäftstätigkeit hat in unserer Firma höchste Priorität. Für illegales Verhalten gilt Null-Toleranz. Die Einhaltung von Menschenrechten, Gesetzen sowie behördlichen Vorgaben und der Geschäftsanweisungen ist für uns von hoher Bedeutung.

Verstöße können unserem Unternehmen großen Schaden zufügen und unser Ansehen beschädigen. Verstöße können ferner Rechte unserer Mitarbeitenden und von Mitarbeitenden unserer Lieferanten, Dienstleister etc. in unserer Lieferkette oder die Umweltschutzvorschriften verletzen.

EXTERNE MELDUNG

Hinweise, für die das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz gilt, können auch den gesetzlich bestimmten staatlichen Meldestellen übermittelt werden (sog. externe Meldestellen). § 7 Abs. 1 Satz 2 Hinweisgeberschutzgesetz bestimmt, dass Hinweisgeber in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle – d.h., Speak-up – bevorzugen sollten.

Weitere Informationen zu den externen Meldestellen finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz.

IHRE BESCHWERDE EINREICHEN

MELDEVERFAHREN NACH HinSchG

Sie haben die Möglichkeit Ihre Beschwerde anonym einzureichen. Sollten Sie Ihre persönlichen Daten hinterlegen, werden diese streng vertraulich behandelt. Es drohen Ihnen keine Repressalien etc. seitens unseres Unternehmens.

Wir nehmen jede Beschwerde ernst und werden diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, binnen von 7 Tagen bearbeiten und ggf. Maßnahmen ergreifen. 

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VERSTÖßE GEGEN DATENSCHUTZ-RICHTLINIEN

WEITERE INFORMATIONEN

Sollten Sie Verstöße oder Verletzungen von Datenschutzrichtlinien, seitens Einenkel EMSR-Technik melden wollen, wenden Sie sich bitte an unseren internen Datenschutzbeauftragten. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten und uns ggf. mit Ihnen in Verbindung setzten.